Überlassen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens nicht dem Zufall!

Vorsorge

Sie sind Unternehmer und haben sich noch nicht mit den Themen Unternehmensnachfolge, Testament und Vorsorgevollmacht für Führungskräfte auseinander gesetzt? Dies kann negative Konsequenzen haben, da Ihr Unternehmen unter Umständen führungslos wird und auseinanderbricht oder ein vermeidbarer Liquiditätsabfluss entsteht, der Ihr Unternehmen gefährdet. Deshalb handeln Sie jetzt! Für Sie selbst, Ihre Nachfolger und Erben.

Rechtsanwalt Alexander Diem

Wir kommen zu Ihnen in Ihr Unternehmen und überprüfen Ihren Status im Hinblick auf die erbrechtliche Gestaltung. Wir beraten Sie in allen denkbaren Fragen der Planung der Erbfolge sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung einer für Sie maßgeschneiderten Lösung, bei der wir Ihre persönliche und familiäre und Ihre wirtschaftliche und unternehmerische Situation berücksichtigen.

Wir helfen Ihnen dabei ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Wir unterstützen Sie bei Regelungen zum Pflichtteilsrecht, Überarbeitung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, bei der Gründung und Betreuung von Stiftungen und stellen Ihnen im Bedarfsfall einen kompetenten Testamentsvollstrecker.

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge, sei es eine reine Schenkung oder ein Übergabevertrag mit Gegenleistung.

Für die erfolgreiche Weiterführung eines Unternehmens über Generationen ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Übergabemodellen und die Vorbereitung und Durchführung einer geordneten Vermögens- und Unternehmensnachfolge unerlässlich.

Abwicklung

Wir helfen Ihnen bei der Nachlassabwicklung, vertreten Sie in Erbscheinverfahren und bei Nachlassauseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Wenn die Gegenseite sich einer vernünftigen Lösung verschließt, vertreten wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten im erbrechtlichen Kontext auch vor Gericht.

Überprüfung

Durch Änderungen im Gesellschaftsvertrag und in Ihrer wirtschaftlichen Situation kommt es regelmäßig dazu, dass ein vorhandenes Testament nicht mehr „passt“. Wir raten dazu Verfügungen regelmäßig überprüfen zu lassen – auch dabei unterstützen wir Sie.

Haben Sie weitere Fragen zum Erbrecht für Unternehmer?

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