Selbstbestimmt ins hohe Alter

Wir helfen Ihnen dabei, selbstbestimmt den Lebensabend zu gestalten. Wir halten viel davon, dass Ihre eigenen Ideen und Wünsche umgesetzt werden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht auf Selbstbestimmung zu bewahren, wenn Sie gegebenenfalls juristisch einmal nicht mehr in der Lage dazu sind.

Lassen Sie sich von der Anwaltskanzlei Diem beraten – heute bestimmen noch Sie! Konservieren Sie diesen rechtlichen Zustand so gut wie möglich.

Leider ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass in einem Ernstfall automatisch Familienangehörige Entscheidungen für Sie treffen können. Wer sein Schicksal im Extremfall nicht sogar in die Hände fremder Menschen legen möchte, muss Vorsorge treffen. Sie allein können die Person Ihres Vertrauens bestimmen – allerdings nur, solange Sie dies juristisch noch können. Mit einer Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sichern Sie ab, dass Ihr Wille berücksichtigt und im Ernstfall durchgesetzt wird.

Falls Sie bereits eine Vollmacht erteilt haben und unglücklich mit der Umsetzung sind, kann die Vollmacht auch wieder entzogen und jemand anders eingesetzt werden. Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihre Angehörigen Ihre Wünsche entsprechend umsetzen, stehen wir Ihnen auch professionell als Bevollmächtigter zur Verfügung. Wir kümmern uns dann engagiert um die Umsetzung Ihrer Vorstellungen und Wünsche – sofern dies medizinisch möglich und vertretbar ist.

Den „letzten Willen“ planen, gestalten und umsetzen

Die beste Maßnahme zur Vermeidung von teuren Erbschaftsstreitigkeiten ist ein gut gestaltetes Testament.

Die Anwaltskanzlei Diem für Erbrecht aus Stuttgart berät Sie bei der Nachlassplanung. So haben Sie jetzt die Möglichkeit für eine maßgeschneiderten Nachlassregelungen zu sorgen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines individuellen Testaments und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf, Ihren „letzten Willen“ rechtsicher zu gestalten.

Wir beraten Sie ebenfalls bei Fragen zur sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge“. Dabei handelt es sich um eine lebzeitige Schenkung, die an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft werden kann. Dabei kann beispielsweise auch festgelegt werden, dass eine entsprechende Schenkung auf einen späteren Erbteil angerechnet wird.

Auf diverse Sonderkonstellationen gibt es eine Vielzahl von juristischen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Patchworkfamilien kann dafür gesorgt werden, dass verschiedene Vermögen in den jeweiligen „Familienzweigen“ vererbt wird. Beim „Behindertentestament“ wird dafür gesorgt, dass ein behindertes Kind bestmöglich versorgt wird.

Bei allen Gestaltungen achten wir auch immer auf eine mögliche Steueroptimierung. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kann in einer Vielzahl von Fällen durch eine rechtzeitige und entsprechende Gestaltung vermieden oder zumindest reduziert werden. 

Erbauseinandersetzungen

Wenn der Erbfall eingetreten ist, beschäftigen die Erben regelmäßig eine Vielzahl von Fragen. Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen rund um eine Erbschaft und unterstützen Sie bei der Bewältigung aller anfallenden Aufgaben.

Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall außergerichtlich und gerichtlich. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, wir helfen Ihnen im Falle der Enterbung, Ihren Pflichtteil durchzusetzen oder im Extremfall bei der Anfechtung eines Testaments.

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