Wir helfen Ihnen dabei ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Wir unterstützen Sie bei Regelungen zum Pflichtteilsrecht, Überarbeitung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, bei der Gründung und Betreuung von Stiftungen und stellen Ihnen im Bedarfsfall einen kompetenten Testamentsvollstrecker.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge, sei es eine reine Schenkung oder ein Übergabevertrag mit Gegenleistung.
Für die erfolgreiche Weiterführung eines Unternehmens über Generationen ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Übergabemodellen und die Vorbereitung und Durchführung einer geordneten Vermögens- und Unternehmensnachfolge unerlässlich.