Wir beraten Sie ebenfalls bei Fragen zur sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge“. Dabei handelt es sich um eine lebzeitige Schenkung, die an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft werden kann. Dabei kann beispielsweise auch festgelegt werden, dass eine entsprechende Schenkung auf einen späteren Erbteil angerechnet wird.
Auf diverse Sonderkonstellationen gibt es eine Vielzahl von juristischen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Patchworkfamilien kann dafür gesorgt werden, dass verschiedene Vermögen in den jeweiligen „Familienzweigen“ vererbt wird. Beim „Behindertentestament“ wird dafür gesorgt, dass ein behindertes Kind bestmöglich versorgt wird.
Bei allen Gestaltungen achten wir auch immer auf eine mögliche Steueroptimierung. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kann in einer Vielzahl von Fällen durch eine rechtzeitige und entsprechende Gestaltung vermieden oder zumindest reduziert werden.