Erbrecht für Privatpersonen

Klarheit für Ihre Erben

Gestalten Sie Ihre Nachlassregelung individuell und rechtssicher. Wir helfen Ihnen, Ihr Erbe so zu regeln, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen abgesichert sind.

Selbstbestimmung

Planen Sie Ihr Leben im Alter aktiv und selbstbestimmt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, damit Ihre Wünsche im Ernstfall respektiert werden.

Den „letzten Willen“ durchsetzen

Gestalten Sie Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihre Erben klar und rechtssicher zu begünstigen.

Erbauseinandersetzungen

Konflikte unter Erben können vermieden werden. Wir helfen Ihnen, Erbauseinandersetzungen professionell zu lösen und Ihre Rechte durchzusetzen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Erbrecht für Privatpersonen

- Ihre Wünsche rechtssicher und verbindlich umgesetzt -

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung in Kombination mit der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sichern Sie Ihren Willen ab und sorgen für den Ernstfall vor.

Vorsorgevollmacht

Um bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, sollten Sie auf die Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung setzen.

Betreuungsverfügung

In Kombination mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie erbrechtlich die Person Ihres Vertrauens bestimmen, solange Sie dies juristisch noch können.

Vorweggenommene Erbfolge

Wir beraten Sie bei der "vorweggenommenen Erbfolge" - einer Schenkung zu Lebzeiten in verschiedenen möglichen Konstellationen - und finden die für Sie sinnvollste Lösung.

Erbauseinandersetzungen

Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.

Testament/ Erbvertrag

Ein gut gestaltetes Testament und Erbvertrag bilden die Grundlage im Erbrecht. Bei sämtlichen Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen wir auch immer Möglichkeiten der Steueroptimierung.

Selbstbestimmt ins hohe Alter

Wir helfen Ihnen dabei, selbstbestimmt den Lebensabend zu gestalten. Wir halten viel davon, dass Ihre eigenen Ideen und Wünsche umgesetzt werden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht auf Selbstbestimmung zu bewahren, wenn Sie gegebenenfalls juristisch einmal nicht mehr in der Lage dazu sind.
Lassen Sie sich von der Anwaltskanzlei Diem beraten – heute bestimmen noch Sie! Konservieren Sie diesen rechtlichen Zustand so gut wie möglich.
Leider ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass in einem Ernstfall automatisch Familienangehörige Entscheidungen für Sie treffen können. Wer sein Schicksal im Extremfall nicht sogar in die Hände fremder Menschen legen möchte, muss Vorsorge treffen. Sie allein können die Person Ihres Vertrauens bestimmen – allerdings nur, solange Sie dies juristisch noch können. Mit einer Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sichern Sie ab, dass Ihr Wille berücksichtigt und im Ernstfall durchgesetzt wird.
Falls Sie bereits eine Vollmacht erteilt haben und unglücklich mit der Umsetzung sind, kann die Vollmacht auch wieder entzogen und jemand anders eingesetzt werden. Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihre Angehörigen Ihre Wünsche entsprechend umsetzen, stehen wir Ihnen auch professionell als Bevollmächtigter zur Verfügung. Wir kümmern uns dann engagiert um die Umsetzung Ihrer Vorstellungen und Wünsche – sofern dies medizinisch möglich und vertretbar ist.

Den „letzten Willen“ planen, gestalten und umsetzen

Die beste Maßnahme zur Vermeidung von teuren Erbschaftsstreitigkeiten ist ein gut gestaltetes Testament.
Die Anwaltskanzlei Diem für Erbrecht aus Stuttgart berät Sie bei der Nachlassplanung. So haben Sie jetzt die Möglichkeit für eine maßgeschneiderten Nachlassregelungen zu sorgen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines individuellen Testaments und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf, Ihren „letzten Willen“ rechtsicher zu gestalten.
Wir beraten Sie ebenfalls bei Fragen zur sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge“. Dabei handelt es sich um eine lebzeitige Schenkung, die an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft werden kann. Dabei kann beispielsweise auch festgelegt werden, dass eine entsprechende Schenkung auf einen späteren Erbteil angerechnet wird.
Auf diverse Sonderkonstellationen gibt es eine Vielzahl von juristischen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Patchworkfamilien kann dafür gesorgt werden, dass verschiedene Vermögen in den jeweiligen „Familienzweigen“ vererbt wird. Beim „Behindertentestament“ wird dafür gesorgt, dass ein behindertes Kind bestmöglich versorgt wird.
Bei allen Gestaltungen achten wir auch immer auf eine mögliche Steueroptimierung. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kann in einer Vielzahl von Fällen durch eine rechtzeitige und entsprechende Gestaltung vermieden oder zumindest reduziert werden.

Erbauseinandersetzungen

Wenn der Erbfall eingetreten ist, beschäftigen die Erben regelmäßig eine Vielzahl von Fragen. Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen rund um eine Erbschaft und unterstützen Sie bei der Bewältigung aller anfallenden Aufgaben.
Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall außergerichtlich und gerichtlich. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, wir helfen Ihnen im Falle der Enterbung, Ihren Pflichtteil durchzusetzen oder im Extremfall bei der Anfechtung eines Testaments.

Unsere Mandanten über uns

Lesen Sie, was unsere Mandanten über die Zusammenarbeit mit uns schreiben:

Verifizierte Google-Bewertung
Ein herausragender Anwalt im Erbrecht! Vielen Dank für die Professionalität und Schnelligkeit, mit der meine Angelegenheit bearbeitet wurde. Die Kommunikation war stets transparent und effizient, was mir ein hohes Maß an Vertrauen verlieh. Ich kann Herr Diem deshalb sehr empfehlen. Vielen Dank nochmal für die tolle Arbeit.

Verifizierte Google-Bewertung
Bei uns ging es um die Erstellung von Testament, Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. (...)
Wir können Herr Diem nach dieser Erfahrung uneingeschränkt weiterempfehlen.

Verifizierte Google-Bewertung
Herr Diem hat mein Anliegen in einem Rechtsstreit vertreten und meine Interessen zu meiner vollstes Zufriedenheit durchgesetzt. Ich wurde von ihm immer kompetent und freundlich über den Stand des Verfahrens informiert. Ich danke Herrn Diem für seinen Einsatz und empfehle ihn ohne Vorbehalte.

Verifizierte Google-Bewertung
Rechtsanwalt Alexander Diem hat unser Familienunternehmen hervorragend bei der Generationenübergabe beraten. Wir sind sehr zufrieden und werden uns auch künftig gerne an ihn wenden. Besonders gut gefallen hat uns die persönliche Betreuung auf Augenhöhe.


Verifizierte Google-Bewertung
Sehr kompetente Beratung, bei der der Mandant ganzheitlich im Mittelpunkt steht. Mehrere Fälle wurden zu unserer vollen Zufriedenheit außergerichtlich und gerichtlich begleitet. Fazit: Wir können die Rechtsanwaltskanzlei Alexander Diem uneingeschränkt empfehlen!

Verifizierte Google-Bewertung
Ein sehr guter Anwalt im Erbrecht. Herr Diem hat meine Erbangelegenheiten zügig und zuverlässig bearbeitet. Es hat ein ständiger Austausch stattgefunden und meine Themen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt. Ich kann Herrn Diem auf jeden Fall empfehlen wenn man ein Thema im Bereich Erbrecht hat.

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Hr. Diem ist ein absoluter Spezialist in Sachen Erbrecht. Er kennt sich auch mit kniffligen Spezialthemen im Erbrecht sehr gut aus. Wir waren mit Hr. Diem sehr gut vertreten.

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Ein herausragender Anwalt im Erbrecht! Vielen Dank für die Professionalität und Schnelligkeit, mit der meine Angelegenheit bearbeitet wurde. Die Kommunikation war stets transparent und effizient, was mir ein hohes Maß an Vertrauen verlieh. Ich kann Herr Diem deshalb sehr empfehlen. Vielen Dank nochmal für die tolle Arbeit.

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Rechtsanwalt Alexander Diem hat unser Familienunternehmen hervorragend bei der Generationenübergabe beraten. Wir sind sehr zufrieden und werden uns auch künftig gerne an ihn wenden. Besonders gut gefallen hat uns die persönliche Betreuung auf Augenhöhe.


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Melden Sie sich jetzt bei uns für eine Erstberatung

1
Vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch
Vereinbaren Sie ein Kennenlernen mit Rechtsanwalt Alexander Diem. Wir möchten wertschätzend mit Ihrer Zeit umgehen und prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
2
Wir rufen Sie an und besprechen Ihre Situation
In einem 15-20 minütigen Gespräch besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation. In diesem Gespräch wollen wir Ihre Situation bestmöglich verstehen und Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation an die Hand geben.
3
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Beratungstermin
Nachdem wir einen ersten Eindruck über Ihre Situation gewonnen haben, vereinbaren wir ggf. einen Termin, bei dem wir Ihnen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung vorstellen.
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